
Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer
nach Vorgaben der DGUV
Unsere Erste-Hilfe-Ausbildung richtet sich an Mitarbeitende in Unternehmen, die sich als betriebliche Ersthelfer qualifizieren möchten oder gesetzlich dazu verpflichtet sind. Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt.
Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften
Als anerkannte Ausbildungsstelle sind wir von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern ermächtigt, Erste-Hilfe-Schulungen für betriebliche Ersthelfer anzubieten. In vielen Fällen werden die Kurskosten direkt von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger übernommen.
Um eine Kostenübernahme sicherzustellen, sollte diese vorab bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Hilfreiche Informationen zum Ablauf und zu den Ansprechpartnern finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV:
Informationen zur Kostenübernahme auf der DGUV-Seite
Wichtige Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung, um die Kostenübernahme zu klären. In Bayern sind dies beispielsweise:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
- Landesunfallkasse Bayern (LUK)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Wir empfehlen, die Beantragung rechtzeitig vor Kursbeginn durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.