Erste Hilfe im Unternehmen
-fühlen sie sich sicher und vorbereitet
Erste Hilfe im Unternehmen
fühlen sie sich sicher und vorbereitet
🏢 Erste Hilfe für Unternehmen
Pflichtschulung für Betriebe – nach DGUV Vorgaben
✅ Betriebsspezifische Inhalte
✅ Grundschulung für Ersthelfende im Betrieb
✅ Unterweisung der Mitarbeitenden gemäß ArbSchG & DGUV
✅ Individuelle Terminabsprache
📍 Ort: in Ihren Räumlichkeiten oder bei uns
📅 Dauer: 7,5 Stunden (9UE)
💶 Kosten: werden i.d.R. von ihrer Berufsgenossenschaft übernommen
🧾 Abschluss: BG-anerkannte Teilnahmebescheinigung (auch gültig für Führerschein)
🏢 Fortbildung für Unternehmen
Pflichtschulung für Betriebe – nach DGUV Vorgaben
✅ Betriebsspezifische Inhalte
✅ Neue und interessante Zusatzinhalte
✅ Unterweisung der Mitarbeitenden gemäß ArbSchG & DGUV
✅ Individuelle Terminabsprache
📍 Ort: in Ihren Räumlichkeiten oder bei uns
📅 Dauer: 7,5 Stunden (9UE)
💶 Kosten: werden i.d.R. von ihrer Berufsgenossenschaft übernommen
🧾 Abschluss: BG-anerkannte Teilnahmebescheinigung

Worin liegt der Unterschied?
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nach der ersten Betrieblichen Erste Hilfe Ausbildung, alle zwei Jahre Fortbildungen im gleichen zeitlichen Umfang stattfinden sollen. Hierbei soll altes Wissen reaktiviert, ergänzt oder überarbeitet werden. Gleichzeitig bietet die Fortbildung mehr Freiheiten in der Gestaltung, somit können individuelle Wünsche besser berücksichtigt werden.
Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften
Als anerkannte Ausbildungsstelle sind wir von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern ermächtigt, Erste-Hilfe-Schulungen für betriebliche Ersthelfer anzubieten. In vielen Fällen werden die Kurskosten direkt von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger übernommen.
Um eine Kostenübernahme sicherzustellen, sollte diese vorab bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Hilfreiche Informationen zum Ablauf und zu den Ansprechpartnern finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV: Informationen zur Kostenübernahme auf der DGUV-Seite


Wichtige Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung, um die Kostenübernahme zu klären.
Wir empfehlen, die Beantragung rechtzeitig vor Kursbeginn durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Nützliche Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich